14 Fragen an Arnold Furtwaengler

Wer kennt sie nicht: die Marken Ovomaltine, Caotina, Isostar oder Twinings. Fulminante Markenentwicklungen. Sie kommen aus dem Hause Wander. Arnold Furtwaengler leitet die Geschicke seit 25 Jahren. Was treibt ihn und sein Team an? «The secret behind» und warum der Ovomaltine-Brotaufstrich auch in Indonesien heiss begehrt ist.

Arnold Furtwaengler, CEO Wander AG, im Gespräch mit Thomas Breitinger. Das Interview ist unter PDF abrufbar.

Dieser Beitrag ist durch eine  Kooperation zwischen PROMARCATM  und dem Magazin persönlich entstanden.

Stellungnahme zur Teilrevision des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen

Promarca stellt fest, dass der Vorentwurf zentrale Punkte enthält, die bereits im Rahmen der letzten Revision aufgenommen und kaum umstritten waren. Dies erachten wir als positiv.

Es folgen unsere Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Änderungen:

1. Revision von Artikel 5 KG
Im Gaba Urteil hat das Bundesgericht bestätigt, dass eine vertikale Abrede über einen absoluten Gebietsschutz und Preisfestsetzungen zweiter Hand im Sinne von Art. 5 Abs. 4 KG bei Widerlegung der Vermutung der Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs grundsätzlich erheblich und damit unzulässig sind, sofern die Unternehmen den Nachweis wirtschaftlicher Effizienz nicht erbringen können.

Die Schweizer Bundesverfassung (BV) sieht in Artikel 96 vor, dass Massnahmen gegen Kartelle und andere Wettbewerbsverstösse nur bei gegebener volkswirtschaftlicher Schädlichkeit möglich sind. Eine Prüfung, ob die Auswirkungen einer Wettbewerbsbeschränkung volkswirtschaftlich oder sozial schädlich sind – was im Einzelfall festgestellt werden muss –, ist somit unabdingbar. Die Markenartikelindustrie unterstützt die Anpassung des Art. 5 dahingehend, dass bei der materiellen Prüfung von Wettbewerbsabreden immer sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien zu berücksichtigen sind und so eine Gesamtbeurteilung aller Elemente erfolgt.

2. Zusammenschlusskontrolle
2.1 Wechsel zum SIEC-Test
Die Fusionskontrolle ist ihrem Wesen nach eine Strukturkontrolle: Sie soll präventiv wirken und künftige Wettbewerbsbeschränkungen verhindern. Die heutige schweizerische Fusionskontrolle ist jedoch kaum geeignet, dieses Ziel zu erreichen, da sie den wettbewerblichen Auswirkungen von Fusionen zu wenig Rechnung trägt. Die Wettbewerbskommission kann heute einen Zusammenschluss erst untersagen, wenn der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung, durch die wirksamer Wettbewerb beseitigt werden kann, begründet oder verstärkt und keine Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse in einem anderen Markt bewirkt. Mit der Einführung des SIEC-Tests wird nicht nur eine Angleichung der Rechtslage am europäischen Kartellrecht erreicht, es ergibt sich auch eine tiefere Eingriffsschwelle. Die Markenartikelindustrie erinnert sich an die Übernahmen Migros/Denner und Coop/Carrefour, die beide, trotz der in beiden Fällen offensichtlich entstehenden wettbewerbsschädlichen Marktmachtpositionen, mit Auflagen zugelassen wurden. Die Mitglieder von Promarca stellen vermehrt fest, dass ihre wichtigsten Kunden – auch wenn sie anders heissen – immer denselben Genossenschaften angehören und sie als Lieferanten praktisch keine Ausweichmöglichkeiten haben, wenn sie ihre Produkte flächendeckend auf dem Schweizer Markt verkaufen wollen. Die Einführung des SIEC-Tests bietet der Wettbewerbskommission mehr Möglichkeiten, eine Fusion zu untersagen. Die Markenartikelindustrie erachtet darum die Einführung des SIEC-Tests als sinnvoll, weil sie davon ausgeht, dass weitere fusionsbedingte Konzentrationen – z.B. wie diejenige im Lebensmittel-Detailhandel – in Zukunft verhindert werden können.

2.2 Erleichterung Meldepflicht bei internationalen Zusammenschlüssen
Die Meldepflicht bei internationalen Zusammenschlüssen, die auch von der Europäischen Kommission beurteilt werden, soll unter bestimmten Voraussetzungen entfallen. So werden Unternehmen grundsätzlich von einer Doppelmeldung bei der Wettbewerbskommission und bei der EU-Kommission befreit. Die Markenartikelindustrie erachtet diesen Schritt als sinnvoll, trotz der bereits heute bestehenden Möglichkeit von erleichterten Meldungen. Es würde auf jeden Fall die Meldepflicht für Fusionen, die EWR-weite Märkte betreffen, effizienter gestalten. Es besteht aber ein Risiko, dass die Schweiz bei einem Zusammenschlussvorhaben von der Europäischen Kommission, das potenziell verstärkte Auswirkungen auf den Wettbewerb in der Schweiz hat, gänzlich ausgeschaltet wird. Es muss darum die Möglichkeit bestehen bleiben, dass die Schweiz ihre Zuständigkeit in einzelnen Fällen wieder beantragen kann. In der EU-Fusionskontrollverordnung (VO Nr. 139/2004 vom 20.1.2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen) sind ebenfalls Möglichkeiten zur Verweisung der Prüfungszuständigkeit an die Behörden der
Mitgliedstaaten vorgesehen. Es gibt keinen Grund, warum die Schweiz sich diesbezüglich schlechter stellen sollte als ein europäischer Mitgliedstaat. Der Artikel wäre in diesem Sinne zu vervollständigen.

3. Stärkung des Kartellzivilrechts
Mit dieser Änderung soll eine Ausweitung der Aktivlegitimation auf Konsumenten und juristische Personen des öffentlichen Rechts angestrebt werden. Die Markenartikelindustrie hatte sich bereits anlässlich der letzten Kartellrechtsrevision grundsätzlich für eine Ausweitung ausgesprochen, aber darauf hingewiesen, dass Auswüchse wie im amerikanischen Recht zu verhindern und eine Koordination mit dem EU-Kartellzivilrecht anzustreben ist. Die Gestaltung der Modalitäten sollte somit im Einklang mit der laufenden Reform der Zivilprozessordnung erfolgen.

4. Verbesserung des Widerspruchsverfahrens
Gemäss Artikel 49 Abs. 3 Bst. A KG kann ein Unternehmen geplante Verhaltensweisen, die als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen eingestuft werden könnten, der WEKO im Rahmen des Widerspruchsverfahrens melden. So entfällt eine Verwaltungsaktion, wenn nicht innert fünf Monaten ein Verfahren gegen das Unternehmen eröffnet wird. Mit den vorgeschlagenen Änderungen steigt der Anreiz für Unternehmen, vom Widerspruchsverfahren Gebrauch zu machen. Ausserdem sinkt das Sanktionsrisiko für Unternehmen, weil diese erst ab Eröffnung einer formellen Untersuchung ausgesprochen werden können. Die Markenartikelindustrie unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen und es ist davon auszugehen, dass sie vermehrt vom Widerspruchsverfahren Gebrauch machen werden.

5. Kürzere Ordnungsfristen bei Verwaltungsverfahren
Die Einführung von Ordnungsfristen hat zum Ziel, dass von der Eröffnung der Untersuchung bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen letztinstanzlichen Entscheids höchstens fünf Jahre vergehen dürfen. Grundsätzlich kann niemand etwas dagegen haben, wenn die Verfahren beschleunigt werden. Es stellt sich aber die Frage, ob formelle Ordnungsfristen das richtige Mittel sind, vor allem auch, weil Verfahren häufig aufwendig und komplex sind und die Qualität der Entscheide nicht darunter leiden darf. Zu beachten ist ausserdem, dass es in Europa keine vergleichbaren Ordnungsfristen gibt, welche die Länge eines Verfahrens begrenzen.

6. Einführung Parteientschädigung
Die vorgesehene Einführung einer Parteientschädigung für Unternehmen, die von einer Untersuchung betroffen sind, die eingestellt bzw. deren Entscheid aufgehoben wurde, wird von der Markenartikelindustrie unterstützt.

Zum Schluss möchten wir darauf hinweisen, dass die Markenartikelindustrie die Vorlage im Grossen und Ganzen als gelungen beurteilt. Einzig das Thema Compliance Defense hätte aus ihrer Sicht noch seine Berechtigung gehabt. Auch wenn es jedem Unternehmen obliegt sich gesetzeskonform zu verhalten, kann bestätigt werden, dass im Unterschied zu anderen Rechtsgebieten das Kartellrecht ein besonderes Bewusstsein bei den operativ tätigen Unternehmensvertretern erfordert. Die Möglichkeit einer Sanktionsreduktion hätte einen zusätzlichen
Anreiz geschaffen, hochwertige Compliance Massnahmen durchzuführen, was schlussendlich der Durchsetzung des Kartellrechts nur dienen würde.

Das ist Promarca – die engagierte Stimme der Marken

Eine Geschäftsstelle, drei Frauen und 104 Mitglieder. Gemeinsam engagieren sie sich mit Freude und Ausdauer für die Markenartikelindustrie.

Dies ist Programm: Promarca – die engagierte Stimme der Marken. «persönlich» im Gespräch mit Anastasia Li-Treyer (Geschäftsführerin Promarca), Béatrice Siffert (Office Manager) und Laura Calendo (Wissenschaftliche Mitarbeiterin).

Das Gespräch führte Chefredaktor Matthias Ackeret vom Magazin «persönlich». Das Interview finden Sie unter PDF.

Emmi und Nestlé starten umfassendes Klimaschutz-Projekt mit Milchlieferanten

Emmi und Nestlé lancieren im Verbund mit den Milchproduzentenorganisationen aaremilch und den Zentralschweizer Milchproduzenten (ZMP) das Ressourcenprojekt «KlimaStaR Milch». Die branchenübergreifende Initiative verfolgt das Ziel, gemeinsam wissenschaftlich abgestützte Erkenntnisse zu gewinnen, um die Schweizer Milchwirtschaft im Hinblick auf Klimaschutz sowie Ressourceneffizienz nachhaltiger und wettbewerbsfähiger zu machen. Mit einem massgeschneiderten Massnahmenmix wird eine Reduktion der Treibhausgasemissionen aus der landwirtschaftlichen Milchproduktion um durchschnittlich 20 Prozent angestrebt. Die Initiative wird vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) unterstützt und wird rund 300 landwirtschaftliche Pilotbetriebe umfassen. Als wissenschaftliche Partner begleiten die Berner Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) sowie die ETH Zürich das Projekt.

In der Schweiz sind Milchkühe Teil einer nachhaltigen, an die lokalen Gegebenheiten angepassten Landwirtschaft. Als Teil eines biologischen Kreislaufs wandeln diese für die direkte menschliche Ernährung nicht nutzbares Gras in nährstoffreiche Milch um. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie die Milchwirtschaft ihren Einfluss auf das Klima weiter reduzieren kann und Wiederkäuer auch langfristig Teil einer nachhaltigen und standortgerechten Landwirtschaft sein können.

Gemäss Schätzungen der Vereinten Nationen liegt der Anteil der Milchwirtschaft am weltweiten CO2-Gesamtausstoss bei rund 3 Prozent. [] Damit zählt diese zwar nicht zu den grösseren Verursachern von Treibhausgas-Emissionen, dennoch gilt es, insbesondere hinsichtlich des für das Klima schädlichen Methanausstosses von Kühen Lösungen zu finden.

Weitere Fortschritte im Bereich Klimaschutz liegen zudem auch im Urinteresse der hiesigen Landwirtschaft und der Milchverarbeiter. Denn gemäss Szenarien des nationalen Zentrums für Klimadienste des Bundes2 dürfte das Klima künftig auch in der Schweiz trockener und heisser ausfallen sowie häufiger von heftigen Niederschlägen geprägt sein mit entsprechend spürbar bis stark negativen Auswirkungen je Region.

Vorreiterrolle im Bereich Nachhaltigkeit

«KlimaStaR Milch» zielt darauf ab, eine gemeinsame Grundlage für eine nachhaltigere, ressourcenschonende und standortgerechte Schweizer Milchwirtschaft zu schaffen und diese so auch langfristig erfolgreich zu positionieren.

Dafür haben sich mit Nestlé, Emmi, aaremilch und ZMP vier gewichtige Akteure der Schweizer Milchbranche zusammengeschlossen. Weil die Initiative auf eine Verbesserung der Nachhaltigkeit bei der Nutzung natürlicher Ressourcen abzielt und deren Erkenntnisse über das Projekt Nutzen und Wirkung versprechen, wird das Projekt auch vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) im Rahmen des Ressourcenprogramms Landwirtschaft (LwG Art. 77a) mit einer Finanzhilfe unterstützt.

Mit vereinten Kräften wollen die Initianten dazu beitragen, den klimatischen Fussabdruck der Milch und damit auch von Milchprodukten weiter zu reduzieren und so auch einem wachsenden Bedürfnis seitens der Konsumentinnen und Konsumenten entsprechen. Hierfür setzt die Initiative auch am Ursprung der Versorgungskette, der Milcherzeugung selbst, an. Rund 300 Betriebe sollen in das Projekt eingebunden und durch Forschung und Milchverarbeiter begleitet werden.

20 Prozent weniger Treibhausgas-Emissionen

Mithilfe verschiedener Massnahmen wollen die Projektpartner die Treibhausgas-Emissionen der Milchproduktion um 20 Prozent senken. Um das Ziel zu erreichen, setzt man bei vier zentralen Punkten an: Fütterung, Herdenmanagement, Energie, Hofdünger. Für die Messung der Fortschritte, kommen wissenschaftlich fundierte Erhebungsmethoden und eigens entwickelte Analysetechnologien zum Einsatz.

Auch im Bereich der sogenannten Feed-Food Competition haben sich die Projektträger ehrgeizige Reduktionsziele von 20 Prozent gesteckt. Hierbei bezeichnet Nahrungsmittelkonkurrenz den Umstand, wenn für die Fütterung von Tieren Nahrungsmittel eingesetzt werden, die auch für die menschliche Ernährung geeignet wären. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Weizen an Kühe verfüttert wird. Flächenkonkurrenz entsteht, wenn Futtermittel von Anbauflächen stammen, auf denen auch Nahrungsmittel angebaut werden könnten. Mithilfe von ressourcenschonenden Fütterungsmethoden und einer raufutterbasierten Milchwirtschaft sollen diese unerwünschten Wechselwirkungen vermindert werden.

Positive Anreize für die Milchbetriebe

Ab sofort können sich interessierte Betriebe über eine eigens eingerichtete Website (klimastar-milch.ch) über die Initiative informieren und zur Teilnahme anmelden. Sie erhalten eine praxisnahe und betriebsspezifische Analyse des CO2-Fussabdrucks ihrer Milch. Daraus werden dann individuelle, an Standort angepasste Strategien zur Emissionsreduktion erarbeitet. Die Milchbetriebe sind frei in der Wahl der Massnahmen und erhalten über ein wirkungsorientiertes Prämienmodell positive Anreize zur Umsetzung.

Die innovative Initiative ist auf eine Laufzeit von sechs Jahren ausgerichtet. Von den dabei gewonnen und wissenschaftlich abgestützten Resultaten versprechen sich alle Beteiligten partnerschaftliche Erkenntnisse, die über das Projekt hinaus die Umsetzung zielführender Massnahmen erlauben und so mithelfen, die im internationalen Vergleich eher moderaten Treibhausgas-Emissionen der Schweizer Milchwirtschaft weiter zu reduzieren.

Das Projekt «KlimaStar Milch» trägt zu den jeweiligen Klimaambitionen von Emmi und Nestlé bei, die beide bis 2050 klimaneutral werden wollen. Sowohl Emmi als auch Nestlé verfolgen weitere, eigene Klimaschutzziele.

 

Weitere Informationen sind hier abrufbar:

 

1 UN Food and Agriculture Organization: Greenhouse Gas Emissions from Agriculture, Forestry and other Land Use 2014

2 NCCS National Centre for Climate Services: Schweizer Klimaszenarien CH2018

 

8 Fragen an Ivo Gaube

Was gibt es Schöneres, als mit einem Glas Prosecco, Champagner oder Cava die kleinen und grossen Momente des Lebens zu feiern?

Ivo Gaube, Geschäftsführer von Henkell Freixenet, gibt einen Einblick in die Welt der «Bubbles». Das Interview hat Thomas Breitinger geführt und ist unter PDF abrufbar.

Dieser Beitrag ist durch eine  Kooperation zwischen PROMARCATM  und dem Magazin persönlich entstanden.

«Teilrevision Umweltschutzgesetz – Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken»

Promarca unterstützt die Stossrichtung und die Zielsetzung der parlamentarischen Initiative der UREK-N, denn die Kreislaufwirtschaft ist für unsere Mitglieder ein zentrales Thema. Der Teilrevi­sionsentwurf ist ein wichtiger und nützlicher Schritt hin zu mehr Kreislaufwirtschaft.

Die Markenartikelindustrie ist sich ihrer Verantwortung bewusst und arbeitet bereits heute an der Schliessung der Kreisläufe. Der Bund soll diesen Prozess mit klaren Rahmenbedingungen und Anreizen zusätzlich unterstützen bzw. beschleunigen. Darum sind Massnahmen zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft willkommen.

Positiv hervorheben möchten wir insbesondere auch, dass die Vorlage auf eine enge Zusammen­arbeit mit der Wirtschaft abzielt: Dabei sollen bewährte Branchenvereinbarungen und freiwillige Massnahmen gestärkt werden und regulatorische bzw. administrative Hemmnisse verringert werden.

Markenartikelhersteller sind Treiber von Innovation, daher begrüsst Promarca die Innovations­förderung bzw. die Anreizschaffung durch die Förderung von Initiativen und Innovationen von ressourcenschonenden Technologien und Lösungen (Art. 49 Abs. 3 VE-USG).

Es gibt in der Vernehmlassung des VE-USG einige Punkte, welche dem Ziel, die Kreislauf­wirtschaft in der Schweiz zu verankern, entgegenstehen. Promarca empfiehlt der Kommission folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Einwegprodukte (Art. 30a): Produkte, die für eine einmalige und kurzfristige Verwendung bestimmt sind, gehören zu den am häufigsten «gelitterten» Gegenständen. Die Vermeidung oder Reduzierung solcher Produkte hat einen positiven Einfluss auf das Littering. Promarca teilt die Meinung der Mehrheit, dass mildere Massnahmen bereits heute möglich sind, und erachtet die geltenden Bestimmungen deshalb als ausreichend.
  • Ausgestaltung der Entsorgungsgebühr (Eco-Modulation): Es gibt noch offene Punkte im Bereich Finanzierung, die noch geregelt werden müssen. Art. 32abis soll mit einem weiteren Absatz ergänzt werden, der dem Bundesrat die Kompetenz übertragen würde, besonders umwelt- und ressourcenschonende sowie auch besonders kreislauffähige Produkte bei der Festlegung der Höhe der Entsorgungsgebühr innerhalb des Verursacherprinzips i.S.v. Art 2 und Art. 32 ff. USG zu bevorteilen. Mit finanziellen Anreizen könnte die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden. In Branchenkreisen kennt man diese Praxis als Eco-Modulation.
  • Entsorgungsbegriff i.S.v. Art. 7 Abs. 6bis VE-USG: Der Entsorgungsbegriff wird gemäss Seite 15f. des Kommissionsberichts erweitert und soll sich demjenigen der EU anlehnen. Er wird dadurch klarer definiert und hat eine weitergehende Bedeutung als derjenige im aktuell geltenden USG. Es besteht allerdings noch eine gewisse Unsicherheit, weil die Details der Bedingungen und Abgrenzung der Tätigkeiten zur Vorbereitung der Wiederverwendung erst «zu einem späteren Zeitpunkt» in den Vollzugsbestimmungen definiert werden sollen. Damit die Produzentenorganisationen in der Praxis nicht eingeschränkt werden, ist es wichtig, dass dem Kerngedanken der Kreislaufwirtschaft bei der Konkretisierung dieses Begriffes Rechnung getragen wird.
  • Potentielle Blockaden durch marktbeherrschende Unternehmen i.S.v. Art 31b Abs. 4 und Art. 32ater: Wie bereits einleitend erwähnt, begrüsst Promarca die Förderung innova­tiver und privatrechtlicher Branchenvereinbarungen in der Abfallwirtschaft. Der Fokus auf eigenverantwortliche Lösungen ist korrekt: Um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie durch die Kreislaufwirtschaft zu stärken, muss ihr die notwendige Flexibilität gegeben werden, sich aktiv in den Prozess zu integrieren. Allerdings besteht durch die Verbindung von Art. 31b Abs. 4 und Art. 32ate die Gefahr, dass marktmächtige Marktteilnehmende mit einem Markt­anteil von über 20% die Branchenvereinbarung blockieren und ein eigenes, nachgelagertes finanziertes System implementieren könnten (z.B. Gebührensack). Gleich­zeitig könnte daraus ein Ungleichgewicht zu Gunsten grösserer Marktteilnehmenden resultieren, welche alleinigen Zugriff auf die Wertstoffe haben. Dieser Ansatz führt zu nachgelagert finanzierten Systemen, welche nicht dem Sinn der Kreislaufwirtschaft entsprechen. Denn die nachgelagerten Systeme setzen mit der Finanzierung direkt beim Konsumenten an. Produzenten hätten weder einen Anreiz ihre Verpackungen zu optimieren, noch Zugriff auf die Sekundärrohstoffe, um diese wieder in die Produktion zurückzuführen.
  • Ressourcenschonende Gestaltung von Produkten und Verpackungen: Es ist wichtig, dass in der Schweiz kein «Swiss Finish» herbeigeführt wird. Allfällige Anforderungen und Fristen hinsichtlich kreislauffähiger Verpackungen sollten sorgfältig abgewogen werden und unbedingt mit den wichtigsten Handelspartnern koordiniert und mit den Anforde­rungen der EU harmonisiert Generell empfehlen wir, dass mit Anreizen statt Verboten hinsichtlich ressourcenschonender Gestaltung von Produkten gearbeitet wird.
  • Plattformbetreibung durch den Bund (Art. 10h Abs.2): Es besteht grundsätzlich kein Bedarf, dass der Bund und die Kantone zusätzlich eine eigene Plattform betreiben, da es in diesem Bereich einige private Initiativen gibt, in welchen die öffentliche Hand bereits eingebunden ist. Wünschenswert wäre, wenn der Bund im Rahmen der Möglichkeiten die bestehenden Plattformen unterstützt.
  • Anreize schaffen – Definition quantitativer Ressourcenziele durch den Bundesrat (Art. 10h Abs. 3): Eine regelmässige Berichterstattung über den Verbrauch von natürlichen Ressourcen und die Entwicklung der Ressourceneffizienz werden von Promarca begrüsst. Es wäre allerdings zielführender, wenn anstatt auf quantitative Ressourcenziele auf Anreize gesetzt werden würde.

Für Promarca Mitglieder ist es wichtig, dass die optimierte Kreislaufwirtschaft nicht durch Handels­barrieren verhindert wird. Konkret heisst das, dass allfällige potentielle lokale Geschäftsmodelle zur Optimierung der Schweizer Kreislaufwirtschaft nicht durch erschwerte Rahmenbedingungen verhindert werden. Handelsbarrieren sollen abgebaut werden, wo eine rein lokale Kreislaufwirt­schaft wirtschaftlich nicht tragbar ist.

Jedes Material hat einen eigenen Charakter

Seit 2021 präsentieren sich die Promarca Awards im neuen Glanz. Der Designer der «Award-Familie» ist Juri Roemmel aus St. Gallen. Er besitzt den Bachelor in Product and Industrial Design der «École cantonale d’art de Lausanne» (ECAL). Promarca im Gespräch mit Juri Roemmel.

 

Juri, Du hast für Promarca die drei Awards (Brand, Explorer und Star) kreiert. Was wolltest Du mit den Skulpturen ausdrücken?

Bei der Konzeption für die Awards lag für mich ein Thema im Fokus: Ich habe die Form nicht entsprechend der Thematik der Preise gewählt, sondern mich bewusst für ein Design entschieden, das Promarca verkörpert. Die Form soll das Branding von Promarca repräsentieren und das unverkennbare Erscheinungsbild des Verbands unterstreichen. Der Ausschnitt aus der monolitartigen Form zeigt die Bildmarke (Schweif) von Promarca.

 

Was ist die Besonderheit der Materialien, die Du verwendet hast?

Wie bereits erwähnt wird bei allen Awards die gleiche Form verwendet. Mein Ziel war, das Material und deren Oberflächenbehandlung passend zum jeweiligen Thema zu wählen.
Für den Award «Brand of the Year» wählte ich den Stein Azul Macaubas. Ein sehr edler Quarzit, welcher mit wunderschönen blauen Adern versehen ist. Er schafft mit seiner blauen Farbe einen Link zum Erscheinungsbild von Promarca. Der Stein symbolisiert zusätzlich den Grundbaustein für den Erfolg eines Unternehmens – was ich für diesen Award als sehr passend empfand. Um mich dem Aussehen eines Sterns anzunähern, wählte ich für den Award «Star of the Year» eloxiertes Aluminium mit einer hellen und glänzenden Oberfläche. Der «Explorer of the Year» ist aus Eichenholz gefertigt. Dieses enthält eine grosse Menge an Gerbsäure, im Zusammenspiel mit Eisen und Essig kommt es zu einer chemischen Reaktion, welche die Oberfläche des Holzes in ein schönes Schwarz verwandelt. Die Behandlung und deren Farbe steht dabei für die Entdeckung neuer Wege und den Schritt ins Unbekannte.

 

Auf welche Herausforderungen bist Du bei der Ausführung gestossen?

Ein Design auf verschiedene Materialien anzuwenden ist immer eine Herausforderung. Jedes Material hat einen eigenen Charakter und reagiert unterschiedlich auf verschiedene Formen. Stein ist hierbei besonders tükisch, denn es ist schwierig kleinere Objekte aus Stein zu fertigen. Hinzu kommt, dass Azul Macaubas ein sehr harter und edler Stein auf dem Markt ist und man ihn im üblichen Handel nicht als Massivblock bekommt. Entsprechend gross waren die Bemühungen einen Lieferanten zu finden, der bereit war ein Stück mit diesem geringen Gewicht zu liefern.

 

Wo findest Du Inspiration für Deine Werke?

Da bin ich sehr pragmatisch, meine Inspirationsquelle ist die Realität. Mich interessiert ehrliches Design, das mit der Thematik in Einklang ist. Die Awards sind ein gutes Beispiel: Ich beobachte genau, suche das Potential im Vorhandenen und kombiniere diese mit meinen eigenen Visionen. Hier gilt es die richtigen Schlüsse zu ziehen und diese gut umzusetzen. Wenn dies richtiggemacht ist, fühlt sich das Objekt natürlich an, als wäre es schon immer da gewesen.

 

Wenn Du Deinen Stil in drei Worten beschreiben müsstest, dann wären es welche?

Empirisch, pragmatisch, grafisch

 

Du hast an der ECAL Deinen Bachelor in Product and Industrial Design abgeschlossen. Was sind Deine beruflichen Ziele?

Vor meinem Studium war ich als Grafiker tätig und dies hat mir den Grundbaustein in der Gestaltung gegeben. Nun habe ich in meinem Studium das 3-dimensionale Gestalten weiterentwickelt und viel neues, insbesondere industriebezogenes, Wissen erlernt. Ich interessiere mich sehr dafür, gestalterische Lösungen zu verschiedenen Themen zu finden. Mein Fokus liegt dabei auf Arbeiten in den Bereichen Objekt- & Möbeldesign, Artdirection und der Raumgestaltung. Mich interessiert die Gestaltung als Ganzes. Auf was ich mich dabei in Zukunft fokussieren will, behalte ich mir offen.

Das Ende der Hochkosteninsel?

Das Jahr 2022 bringt einige Änderungen, über deren Auswirkungen sich im Moment noch streiten lässt.

Die Konsumenten dürfen sich freuen: Ausländische online Händler dürfen Schweizer Kunden nicht mehr auf eine Schweizer Seite umleiten. Die Schweizerische Wettbewerbskommission war in der Vergangenheit bereits aktiv und hat Grundsätze für den online Handel aufgestellt. Die Markenartikelindustrie – die ihre Produkte fast ausschliesslich über den Detailhandel verkauft – ist nicht direkt von dieser Klausel tangiert.

Anders sieht es aus mit der Einführung der «relativen Marktmacht». Diese Neuerung geht sogar weiter als die ursprünglich eingereichte Fair-Preis-Initiative, da nun relativ marktmächtige Unternehmen dem ganzen Missbrauchsverbot im Artikel 7 des Kartellgesetzes unterstellt sind. Doch wer ist relativ marktmächtig? Die Wettbewerbskommission und die Gerichte werden in den kommenden Jahren eine Fallpraxis entwickeln müssen. Von Vorteil dürfte sein, dass in der Vergangenheit bereits einige wirtschaftliche Abhängigkeitsverhältnisse von der Wettbewerbskommission erfasst wurden. Die «relative Marktmacht» wird aber in den kommenden Jahren wohl trotzdem für Kopfzerbrechen sorgen.

Werden diese Änderungen irgendeinen Effekt haben, auf was man gemeinhin als « Hochpreisinsel » bezeichnet, aber in Wirklichkeit eine Hochkosten- bzw. Wohlstandsinsel ist? Wohl kaum.

 

Ein Kommentar von Anastasia Li-Treyer, Geschäftsführerin Promarca

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Promarca im Gespräch mit Eugenio Simioni, CEO Nestlé Suisse, über die Besonderheit des „Garden Gourmet VUNA“, über das Herstellungsverfahren und wie sich die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten in den letzten Jahren verändert haben (siehe PDF).

Magnum Double Gold Caramel Billionaire erobert die Herzen der Konsumenten

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