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Promarca lehnt die Festlegung eines Mindestzoll-Ansatzes für Zucker ab

Promarca lehnt die Festlegung eines Mindestzollansatzes für Zucker im Landwirtschaftsgesetz (LwG) aus folgenden Gründen ab:

Verschlechterung der Rahmenbedingungen für Markenartikelhersteller: Mehr als zwei Drittel der befragten Promarca Mitglieder geben in einer internen Umfrage an, dass sie aktuell mit der Standortattraktivität der Schweiz zufrieden sind. Allerdings sind sie der Meinung, dass sich die Attraktivität in den nächsten 5 Jahren eher negativ entwickeln wird. U.a. geben sie folgende Gründe für diese Einschätzung an: Der Kostendruck auf in der Schweiz hergestellten Produkten nimmt zu; Initiativen zum Schutze der Landwirtschaft führen zu Überregulierungen und der Produktionsstandort Schweiz führt zu hohen Kosten. Die Rahmenbedingungen und das Marktumfeld haben sich in der Schweiz zunehmend verschlechtert. Um die Wettbewerbskraft der Schweiz zu stärken, wären Massnahmen zur Öffnung der Landwirtschaft dringend erforderlich. Agrarprotektionismus bewirkt das Gegenteil.

 Monopolstellung der Schweizer Zucker AG: Lebensmittelhersteller, welche ihre zuckerhaltigen Produkte mit der Herkunftsbezeichnung «Swissness» beschriften wollen, müssen die Anforderungen gemäss dem Markenschutzgesetz erfüllen. Konkret heisst das, dass die Verwendung von Schweizer Zucker für die Produkte eine Bedingung ist. Faktisch wird der Schweizer Zucker AG eine Monopolstellung eingeräumt, was schlussendlich nicht wettbewerbsfördernd ist.

Dauerhafter Mindestgrenzschutz verursacht generell höhere Preise: Eine gute Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft ist für Lebensmittelhersteller extrem wichtig und sollte auch gefördert werden. Der vorgeschlagene Mindestgrenzschutz für Zucker begünstigt höhere Preise, was den laufenden politischen Diskussionen und Initiativen noch zusätzlichen Aufwind geben könnte.

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